Flugreisen: Zusatzgebühren bei Kartenzahlung?
Vielflieger aufgepasst! Der Bundesgerichtshof hat kürzlich ein aktuelles Urteil gefällt, das sich für Flugreisende rechnen könnte. Eine Billig-Fluggesellschaft hatte in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen unter Hinweis auf die hohen Sicherheits- und Verwaltungskosten jede Barzahlung ausgeschlossen. Die Zahlungsregel galt für Flugtickets und auch für die Gepäck- und Sportgerätebeförderung. Darüber hinaus fielen laut einer weiteren Klausel zusätzliche Gebühren für die Bezahlung per Kredit- oder Zahlungskarte an. Gegen diese Regeln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen zog der Bundesverband der Verbraucherzentralen bis nach Karlsruhe.
Der für das Reiserecht zuständige Xa. Senat gab den Verbraucherschützern Recht, da die Klauseln die Kunden der Fluggesellschaft unangemessen benachteiligen. Zwar ist die Klausel grundsätzlich zulässig, laut der kein Bargeld als Zahlungsmittel akzeptiert wird. Allerdings darf dann keine Zusatzgebühr für andere Zahlungsvarianten anfallen. Dem Kunden muss stets eine zumutbare Form der Bezahlung möglich sein, bei der keine Zusatzgebühren anfallen. Ein besonderer Rechtfertigungsgrund für eine von diesen verbraucherrechtlichen Grundsätzen abweichende Regelung war ebenfalls nicht ersichtlich (Urteil v. 20.05.2010, Az.: Xa ZR 68/09).
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