Gutes Betriebsklima – auch an heißen Tagen - Teil 1
Dieser Sommer bringt wieder Temperaturrekorde und an heißen Tagen kommen sogar Büroangestellte ordentlich ins Schwitzen. Dabei sind längst nicht alle Arbeitsräumlichkeiten mit einer Klimaanlage ausgestattet. Und in manchen Betrieben werden die vorhandenen Klimaanlagen sogar ausgeschaltet, um Kosten zu sparen. Das kann Folgen haben.
Unter der Hitze leiden nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch ihre Leistungsfähigkeit. Deshalb liegt ein angenehmes Betriebsklima auch im Interesse des Arbeitgebers. Welche Auswirkungen kann starke Hitze auf den Organismus haben, welche Pflichten muss der Arbeitgeber erfüllen und was kann man in der Praxis tun, damit der Arbeitsplatz nicht zur Sauna wird? Diese Fragen beantwortet die Redaktion zum Thema Betriebsklima.
Körperliche Auswirkungen
Bei extremen Temperaturen können sehr wohl gesundheitliche Probleme auftauchen. Typische Anzeichen für Überhitzung sind Kopfschmerzen, Konzentrationsmängel und Ermüdungserscheinungen. In Mitleidenschaft gezogen werden auch Atmung, Puls und Blutdruck. Normalerweise verkraften gesunde Menschen starke Hitze ganz gut. Bei bestimmten Risikogruppen kann die Hitze schwerwiegende Folgen haben, zum Beispiel bei Diabetikern, Herz- oder Nierenkranken. Und niemand ist vor einem Hitzekollaps sicher. Wenn man seine Körpertemperatur nicht mehr auf +37 °C konstant halten kann, wird es richtig gefährlich.
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Im Arbeitsrecht obliegt dem Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt vor, dass er Arbeitsräume so einrichten muss, dass die Beschäftigten keinen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt sind. Genügt ein Arbeitsplatz diesen Vorgaben nicht, muss der Arbeitgeber Gegenmaßnahmen ergreifen. Das ArbSchG gibt hier eine bestimmte Rangfolge vor. Zunächst muss der Arbeitgeber technische Schutzmaßnahmen, dann organisatorische und schließlich personenbezogene Maßnahmen gegen Überhitzung treffen. Dabei sollten stets die aktuellen technischen und arbeitsmedizinischen Kenntnisse berücksichtigt werden. Arbeitgeber können sich von Fachleuten beraten lassen, zum Beispiel von einer Sicherheitsfachkraft (Sifa) und dem Betriebsarzt.
Erträgliche Temperaturen
Wie hoch sollte die Temperatur in Arbeitsräumen sein? Hierzu kann man als Orientierungshilfe die Arbeitsstätten-Richtlinie § 6 „Raumtemperatur“ (ASR 6) heranziehen. Danach soll in Arbeitsräumen und bei sitzender Tätigkeit die Temperatur zwischen +21 °C und +22 °C liegen. An heißen Tagen sollte die Temperatur von +26 °C nicht überschritten werden. Dabei misst man die Temperatur am besten in der Höhe von 0,75 m vom Fußboden aus. Allerdings ist diese gesetzliche Temperaturvorgabe eine sog. Soll-Vorschrift, die keine gesetzlich verbindliche Verpflichtung des Arbeitgebers begründet, grundsätzlich an allen Tagen und stets diese Temperaturnormen einzuhalten. Außerdem gibt es in Deutschland relativ selten Tage, an denen es richtig heiß wird. Deshalb haben Arbeitnehmer meist keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber sofort das ganze Büro mit einer Klimaanlage ausstattet, wenn es nur ein paar Tage im Jahr sommerlich heiß wird.
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