Mediation: Was bringt die neue EU-Richtlinie?
Mitte Juni ist die neue Mediationsrichtlinie (RL 2008/52/EG) der EU in Kraft getreten. Sie gilt für grenzüberschreitende Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen. Die Redaktion von anwalt.de informiert, welche Auswirkungen die Mediationsrichtlinie auf nationaler Ebene hat.
Sinn und Zweck
Mithilfe der Mediationsrichtlinie sollen Schieds- und Gerichtsverfahren in einem EU-Mitgliedstaat angepasst werden, die im Anschluss an eine Mediation stattfinden. Darüber hinaus muss das Beweisverwertungsverbot nicht nur in Gerichtsverfahren, sondern auch in Schiedsverfahren beachtet werden.
Die Mediation bietet den Parteien für die Streitbeilegung eine rasche, kostengünstige und außergerichtliche Alternative. Die erzielten Vereinbarungen werden von den Parteien freiwillig getroffen und fördern so eine wohlwollende Zusammenarbeit in Zukunft. Diese Aspekte sollen mit der Mediationsrichtlinie gerade auch bei grenzüberschreitenden Konflikten gefördert werden.
Grenzüberschreitende Konflikte
Die Richtlinie wird nur auf Fälle angewandt, bei denen die Konfliktparteien sich in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten aufhalten oder wenn nach einer national erfolgten Mediation in einem anderen Mitgliedstaat ein Gericht angerufen wird.
Ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommen sind zivil- oder handelsrechtliche Streitigkeiten über Rechte und Pflichten, über die nach einschlägigem Recht die Parteien nicht selbst verfügen können, also insbesondere Streitigkeiten aus dem Arbeitsrecht oder Familienrecht. Für Zoll-, Steuer- und Verwaltungssachen gilt die Richtlinie ebenfalls nicht.
Inhalt der Richtlinie
Die Richtlinie beinhaltet Vorgaben zur Mediation für alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks. Sie enthält die Definitionen der Begriffe Mediation und Mediator und Aussagen zur Qualitätssicherung. Weitere Inhalte sind die Vertraulichkeit der Mediation, die geltenden Verjährungsfristen und die Vollstreckbarkeit aufgrund einer in der Mediation erzielten Vereinbarung.
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