Unternehmensteuerreform 2008 – eine erste Bilanz

Über die Reform der Unternehmensteuern wurde 2007 heftig diskutiert. Inzwischen ist das Gesetz in Kraft getreten. Kontrovers fällt daher auch die erste Zwischenbilanz aus.

Zweifellos positiv sind die niedrigeren Tarife der Körperschaftsteuer für AG´s und GmbH´s sowie die für Personengesellschaften eingeführte Thesaurierungsrücklage. Denn durch Letztere unterliegen nun einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften einer tendenziell einheitlichen Belastung.

Für kleine Unternehmen bleibt aber die Personengesellschaft auch nach der Steuerreform die günstigere Rechtsform: Durch die im Zuge der Unternehmensteuerreform verbesserte Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbesteuer nimmt hier die Attraktivität der Personengesellschaft sogar noch zu. Umgekehrt können Kapitalgesellschaften mit großen Gewinnen durch Rückgriff auf die Gesellschafter-Fremdfinanzierung gegenüber den Personengesellschaften Vorteile erzielen.

Insgesamt hat Deutschland durch diese Reform im internationalen Wettbewerb daher einen Schritt nach vorn getan und die Standortattraktivität verbessert.

Schwierigere Bedingungen für neu gegründete Unternehmen

Die erhoffte Vereinfachung des komplizierten deutschen Steuersystems blieb hingegen aus. Durch die flankierenden Maßnahmen zur Gegenfinanzierung wurde das Regelwerk sogar eher noch schwieriger. Negativ, da erschwerend für die Finanzierung innovativer Unternehmen, ist zudem die neue Mantelkauf-Regelung. Denn Verlustvorträge aus solchen Übernahmen können hierdurch schneller verloren gehen, wenn etwa der Eigentümer wechselt. Sie können dann also nicht mehr zur Verrechnung mit Gewinnen genutzt werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Entlastungen

Belastungen

Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 Prozent auf 15 Prozent

Wegfall des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe

Thesaurierungsrücklage und / oder Investitionsabzugsbetrag für Personenunternehmen

Einführungen der so genannten Zinsschranke

erhöhte Gewerbesteueranrechnung und Senkung der Gewerbesteuermesszahl

Neue Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer

Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge (ab 2009)

Verschärfungen der Regelungen zum Mantelkauf

 

Vorkehrungen gegen Funktionsverlagerungen

 

Abschaffung der degressiven Abschreibung

 

Gegenmaßnahmen zur Wertpapierleihe

 

Begrenzung der Sofortabschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern

 

Wegfall der Steuerfreiheit von privaten Wertpapierveräußerungen (ab 2009)

Mehr zu diesem Thema finden Sie unter:

www.pwc.de


 

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