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Was tun, wenn Mitarbeiter zu spät kommen?

Die Streiks der Lokführer der Deutschen Bahn haben die Frage aufgeworfen, ob Mitarbeiter wegen Verspätungen gemaßregelt werden können oder ob dies "höhere Gewalt" ist.

Grundsätzlich müssen Mitarbeiter "zumutbare Schritte" gehen, um pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Dazu gehört, ausnahmsweise mit dem Auto oder mit dem Fahrrad zu fahren oder eine Mitfahrgelegenheit zu organisieren. Unterlässt ein Mitarbeiter dies, kann er ermahnt oder gar abgemahnt werden. Dies gilt aber nur bei einem angekündigten Streiks. Wird ein Streik kurzfrisitg angesetzt, liegt kein Verschulden der Mitarbeiter vor, entsprechende Sanktionen sind also unzulässig. Egal ob verschuldet oder unverschuldet - als Chef können Sie Mitarbeiter die Zeit nacharbeiten lassen oder vom Gehalt abziehen.

Tipp: Es muss nicht immer die ganz große "Keule" der Abmahnung sein, um notorische Zuspätkommer zu disziplinieren. Versuchen Sie zum Beispiel folgende Maßnahmen:

  1. Gehen Sie jeden Morgen kurz nach dem üblichen Arbeitsbeginn in Ihrem Verantwortungsbereich herum und begrüßen Sie jeden Mitarbeiter mit Handschlag. Zuspätkommer begrüßen Sie dann extra, sobald Sie sie sehen. Damit machen Sie jedem klar, dass sein Zuspätkommen registriert wird.
  2. Fragen Sie jeden Zuspätkommer nach dem Grund für seine Verspätung. Damit wird jedem klar, dass Sie pünktliches Erscheinen als wichtig erachten.
  3. Notieren Sie die Fehlzeiten der Zuspätkommer und konfrontieren Sie sie mit Ihrer Dokumentation. Verlangen Sie, dass er in Zukunft pünktlich erscheint.

Redaktion Buttenmüller, München

Internet: www.buttenmueller.de

 

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