Wie Sie den Krankenstand senken
Wenn Mitarbeiter häufig fehlen, kostet Sie das viel Geld. Doch hier ist es schwierig, gegen Einzelne Sanktionen zu verhängen. Daher sollten Sie den Krankenstand in Ihrem Unternehmen lieber systematisch bekämpfen.
1. Stufe: Rückkehrgespräche
Sobald ein gesundeter Mitarbeiter aus dem Krankenstand zurückkehrt, führen Sie oder ein Personalverantwortlicher mit ihm ein Rückkehrgespräch. Dieses Gespräch können Sie informell und kurz halten, wenn der Betreffende bislang selten gefehlt hat. Ist der Mitarbeiter häufiger krank, sollten Sie dem Termin entsprechendes Gewicht verleihen. Kommunizieren Sie das Gespräch unter dem Aspekt der Fürsorge. Schließlich geht es darum, ob Sie als Arbeitgeber etwas verändern können, um die Gesundheit des Mitarbeiters zu verbessern. Sollte die Krankheitsursache betriebsbedingt sein, können Sie die Ursachen analysieren und beseitigen. Wer bisher leichtfertig bei kleineren „Wehwehchen“ der Arbeit fern geblieben ist, wird das Rückkehrgespräch als unangenehm empfinden - und sein Verhalten unter Umständen ändern.
2. Stufe: Fehlzeitengespräche
Fehlt ein Mitarbeiter häufiger und haben auch die Rückkehrgespräche keine Fortschritte gebracht, sollten Sie ihn zu einem weiteren Gespräch bitten. Darin thematisieren Sie direkt die Fehlzeiten. Lassen Sie sich dazu genaue Daten der Arbeitsausfälle geben. Gemeinsam können Sie dann die Ursachen erforschen. Geben Sie Ihrem Gegenüber aber auch Gelegenheit, Ihr Vertrauen in ihn wieder zu stärken. Machen Sie ihm auf jeden Fall die Auswirkungen seines Verhaltens (Kosten, Mehrarbeit der Kollegen) klar und suchen Sie gemeinsam nach Wegen, die Fehlzeiten zu senken.
3. Stufe: Personalgespräche mit Zielvereinbarung
Wenn die Fehlzeitengespräche zu hoch und in den vorherigen Gesprächen keine Lösung gefunden wurde, sollten Sie den Mitarbeiter und einen Arbeitnehmervertreter (zum Beispiel ein Betriebsratsmitglied, Vertrauensmann) vorladen. Hier legen Sie klar fest, welche Maßnahmen eingeleitet werden, wenn sich das Fehlzeitenverhalten des Mitarbeiters innerhalb eines festgelegten Zeitraums (zum Beispiel sechs Monate) nicht bessert. Stellen Sie zum Beispiel eine Änderungskündigung in Aussicht, wenn der Betreffende für den Fahrdienst oft krankgeschrieben, für das Lager aber arbeitsfähig wäre.
Tipp: Weithin unbekannt ist, dass bereits genesene Mitarbeiter ihre Arbeit wieder aufnehmen dürfen, auch wenn sie laut Attest noch arbeitsunfähig sind. Doch viele tun das nicht, weil sie fürchten, ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Das ist ein Irrtum, den Sie am schwarzen Brett leicht aufklären können. Die Erfahrung zeigt, dass allein durch dieses Wissen die Krankenquote schon sinken kann.
Martin Buttenmüller




