Firmenjubiläum: Werbung mit Alter und Tradition
Unternehmen und Firmen mit einer langen Tradition nutzen häufig das Alter und den Bestand des Betriebes zu Werbezwecken. Diese Alters- und Traditionswerbung ist grundsätzlich zulässig. Allerdings sollte man darauf achten, dass die Angaben über die Firmentradition auch der Wahrheit entsprechen. Ansonsten drohen wettbewerbsrechtliche Sanktionen. Ein Möbelhaus hatte mit ihrer „110-jährigen Möbeltradition“ und einem „Jahrhundert“-Jubiläum mit Sonderangeboten geworben.
Weisungsrecht des Arbeitgebers – Auf den Arbeitsvertrag kommt es an!
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ist Bestandteil jedes Arbeitsverhältnisses. Bei der Ausübung ist er an den Arbeitsvertrag, das Gesetz oder kollektive Vereinbarungen gebunden. Näheres dazu findet sich in § 106 Gewerbeordnung (GewO): Danach darf er Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen – es sei denn, dass diese Arbeitsbedingungen durch den Arbeitsvertrag, einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Gesetz bereits festgelegt sind.
7 Kundenbindungstools, die wenig kosten
Die Frage ist: Mit welchen Instrumenten können Unternehmen auf relativ günstige Weise arbeiten, um heute und morgen und auch noch übermorgen die freiwillige Treue ihrer Kunden zu gewinnen? In jedem Fall braucht es emotional unterlegte Tools, die Kundentreue belohnen, wie zum Beispiel:
Der Lustfaktor im Vertrieb
Bei einem Kunden sind die abgegebenen Preise zu hoch, bei einem anderen ist der Verkäufer zu spät dran und der Auftrag wurde bereits vergeben. Manchmal leidet auch die gesamte Branche unter einem Nachfrageeinbruch. Die Zeiten für den Verkauf sind schwierig und häufige Absagen schüren die Selbstzweifel. Wie bei einem Fußballteam, das viermal hintereinander verloren hat, fehlt der Glaube, das fünfte Spiel zu gewinnen. Um sich vor diesen Negativerlebnissen zu schützen, wird häufig nicht nur das Verkaufen neuer Produkte, sondern vor allem auch die dringend notwendige Neukundengewinnung auf Eis gelegt – obwohl beides existenziell notwendig ist.
Frauen kaufen anders
Alle zwischenmenschlichen Erfahrungen deuten darauf hin und auch die Hirnforschung zeigt: Frauen fühlen, denken, kommunizieren, entscheiden und kaufen anders als Männer. Doch in Management, Sales und Marketing wird diese Erkenntnis immer noch nicht ausreichend genutzt. Sowohl die Kaufkraft als auch das Einflusspotenzial der Frauen werden weiter massiv unterschätzt. Um bei beiden Geschlechtern erfolgreich zu sein, braucht es ein ‚männliches‘ und ein ‚weibliches‘ Verkaufsgespräch. Und diese sind sehr verschieden.
Kleinbetrieb: Stichtagsregelung für Anwesenheitsprämie problematisch
Normalerweise kann eine Stichtagsregelung zu einer Anwesenheitsprämie das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses voraussetzen. Allerdings gilt das nicht für Kleinbetriebe. Hier kann eine solche Klausel eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellen. Denn bei Kleinbetrieben, die gemäß § 23 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz von seinem Anwendungsbereich ausgeschlossen sind, kann der Arbeitgeber quasi ohne Einhaltung gewisser Voraussetzungen einseitig eine Kündigung aussprechen. Damit kann er dem Arbeitnehmer die zeitanteilig versprochene Anwesenheitsprämie einseitig entziehen, obwohl der Arbeitnehmer sein Verhalten gemäß der Prämienvereinbarung ausgerichtet und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt hat.
Gutes Betriebsklima – auch an heißen Tagen – Teil 2
Nachdem Sie im ersten Teil unseres Sommer-Spezials erfahren haben, welche Rechte und Pflichten der Arbeitgeber unter arbeitsschutzrechtlichen Aspekten hat, gibt unsere Redaktion einige Tipps, wie Sie an heißen Tagen der Hitze entgehen können. Dazu muss man nicht viel Geld investieren. Mit kreativen Ideen und guter Organisation lässt sich ein angenehmes Betriebsklima mit einfachen Mitteln schaffen.
Änderungen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen
Seit dem 11.06.2010 ist das Gesetz zur Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts in Kraft. Dieses Gesetz gilt für alle Fernabsatzverträge. Die wichtigste formale Änderung ist, dass die neue Widerrufsbelehrung keine Verordnung mehr ist, sondern jetzt Gesetzesrang hat und folglich von den Gerichten nicht mehr für unwirksam erklärt werden kann.
Interview: Markterfolg eines Serviceangebotes
Der Servicemarkt erlebt gegenwärtig einen dramatischen Wandel. Die beiden Experten für Service- und Kundennutzenforschung, Dr. Jochen Schauenburg und Dirk Zimmermann, stehen zu Fragen zur Zukunft des Servicemarktes Rede und Antwort.
Unternehmer coachen
Unternehmer gelten vielfach als relativ beratungsresistent – speziell wenn es um ihr persönliches Verhalten geht. Das sind sie aber nicht! Im Gegenteil! Meist sind sie für ein kritisches Feedback offen – jedoch nur, wenn sie in dem Berater einen ebenbürtigen Gesprächspartner sehen. Dann lassen sie sich oft auch gerne führen.




