Firmenjubiläum: Werbung mit Alter und Tradition
Unternehmen und Firmen mit einer langen Tradition nutzen häufig das Alter und den Bestand des Betriebes zu Werbezwecken. Diese Alters- und Traditionswerbung ist grundsätzlich zulässig. Allerdings sollte man darauf achten, dass die Angaben über die Firmentradition auch der Wahrheit entsprechen. Ansonsten drohen wettbewerbsrechtliche Sanktionen. Ein Möbelhaus hatte mit ihrer „110-jährigen Möbeltradition“ und einem „Jahrhundert“-Jubiläum mit Sonderangeboten geworben.
EuGH klärt Rechtslage zu AdWords von Google
Online-Werber aufgepasst! Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wichtiges Urteil zur Zulässigkeit von Online-Werbung gefällt und bestätigt, dass Google AdWords mit geschützten Markennamen verkaufen darf (Urteil v. 23.03.2010, Az.: C-236/08 bis C-238/08). Doch Vorsicht: Nur Google wurde durch den EuGH entlastet. Allerdings sind für Markenrechtsverletzungen diejenigen haftbar, die solche AdWords-Werbung mit markengeschützten Schlüsselwörtern ohne Einwilligung des Markeninhabers auf Google schalten.
Markenschutz für Slogan einer TV-Sendung
In der Öffentlichkeit bekannte und markenrechtlich geschützte Slogans und Logos dürfen nicht ohne Genehmigung verwendet werden. Das gilt auch, wenn an ihnen kleine Veränderungen vorgenommen wurden und man nicht im Konkurrenzverhältnis zueinander steht.
Aktuelles zur Lieferung von Pflichtexemplaren
Verleger von Druckwerken sind gesetzlich unter bestimmten Voraussetzungen zur Abgabe von so genannten Pflichtexemplaren verpflichtet. Zum einen erhält entsprechend dem Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) und der Pflichtablieferungsverordnung (PflAV) die Deutsche Nationalbibliothek ein oder zwei Exemplare. Zum anderen ist in den Landesmediengesetzen der Bundesländer vorgesehen, dass ein oder zwei Exemplare an regionale Bibliotheken abzugeben sind.
Neues Urheberrecht: Auch Verbraucher sind betroffen
Der Siegeszug des Internets und die Fortschritte der Unterhaltungselektronik haben die Verbreitung und das Nutzen von Texten, Musik, Videos u.a. Inhalten fast grenzenlos möglich gemacht. Das führt jedoch zu zahllosen Verletzungen der Urheberrechte.
Die Marke
Was haben Knut und die Nürnberger Bratwurst gemeinsam? Nein, nicht nur den Bärenhunger. Sie können beide auch als "Marke" geschützt werden. Die Nürnberger Bratwurst ist bereits als Marke eingetragen. Der Berliner Bär Knut steckt noch mitten im Eintragungsverfahren.
Das Patent – Rezept für Daniel Düsentrieb und Kollegen
Im Comic ist die Erfinderwelt noch in Ordnung, doch in der Realität wird es für Tüftler immer schwieriger, sich gegen Ideenklau zu wehren. Nach einer Studie des VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagebau) sind rund zwei Drittel der Unternehmen in der Investitionsgüterindustrie von Produktpiraterie und Plagiaten betroffen.
Das Geschmacksmuster - Colani-Ei oder Kugel-Küche - Mustergültiges mit und ohne Geschmack
Zahlreiche Produkte sind mit dem surrealistisch anmutenden Design vom Künstler Luigi Colani entworfen worden. Sogar Franz Josef Strauß wusste seine designerischen Qualitäten zu schätzen, besonders als sein guter Freund für ihn einen aerodynamischen Helikopter kreierte. Zweifelsohne ist der Ufo-Look von Colani nicht jedermanns Geschmack. Doch schützenswert ist dieses markante Design allemal. Mit einem Geschmacksmuster kann man alle Formen und Verzierungen eines Produktes schützen.
Rechtliche Risiken bei Second-Hand-Software
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) gibt für den Ersterwerb von Software-Produkten auf Datenträgern schon hinreichend verlässliche Linien vor. Doch in Hinblick auf die Klärung von Rechtsfragen beim Zweiterwerb von Download-Programmen betritt die Rechtsprechung momentan noch rechtliches Neuland.




