Ltd. oder GmbH?
Ob sich für deutsche Unternehmen die englische Ltd. empfiehlt, hängt von haftungsrechtlichen und steuerlichen Überlegungen ab. Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs ist eine Ltd. mit Sitz in Deutschland jedenfalls auch hierzulande als Kapitalgesellschaft mit eigener Rechts- und Parteifähigkeit anzuerkennen. Wie eine deutsche GmbH haftet eine Ltd. nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Damit lässt sich die Haftungsbeschränkung der Kommanditistin einer KG auch mit Hilfe einer Ltd. als Komplementärin einer KG erreichen. Die Haftung der Kommanditisten einer Ltd. & Co. KG ist dann wie bei jeder KG grundsätzlich auf die Höhe der im Handelsregister eingetragenen Kommanditeinlagen begrenzt.
Die Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft des Handelsrechts und als solche auch eine juristische Person mit Rechten und Pflichten.
Die Europa-AG als alternative Gesellschaftsform
Das Kürzel „SE“ steht für die lateinische Bezeichnung „societas europaea“, die erste übernationale Gesellschaftsform im europäischen Gemeinschaftsgebiet. Weil die SE in vielen Punkten der Aktiengesellschaft gleicht, bezeichnet man sie in Deutschland oft auch als „Europa-AG“.
Die GmbH in Gründung: Rechte, Pflichten und Haftung
Wer beschließt, eine GmbH zu gründen, sollte wissen, dass bereits vor Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister kein rechtsfreier Raum herrscht. Unter juristischem Aspekt lassen sich auf dem Weg zur Gesellschaftsgründung drei Stadien mit jeweils unterschiedlichen Rechten und Pflichten der Gründer unterscheiden.
Transparenzrichtlinie reformiert Wertpapierhandelsgesetz:
Das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) strebt mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie mehr Transparenz auf dem Finanzmarkt an, um den Anlegerschutz zu stärken und die Kapitalmärkte auf europäischer Ebene besser zu integrieren. Dazu waren wesentliche Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) notwendig. Die Basis im Bereich der Meldepflichten bei Stimmrechtsänderungen wurde erweitert, die Veröffentlichung von Unternehmensinformationen umfassender geregelt und die Fristen für Meldung und Veröffentlichungen verkürzt.
Die Gesellschafterversammlung als Herz der GmbH
Da eine GmbH als juristische Person zwar Träger von Rechten und Pflichten, aber selbst nicht handlungsfähig ist, bedarf sie hierfür ihrer Organe. Die Gesellschafterversammlung ist das zentrale Entscheidungsorgan der GmbH. Hier hat die Gesamtheit der Gesellschafter die Gelegenheit, gemäß ihrem Geschäftsanteil – eine Stimme je 50,- € - über wichtige Unternehmensfragen zu entscheiden.
Für die GmbH als stark personalisierte Gesellschaftsform reicht die Zuständigkeit der Gesellschafter sehr weit.
Wann besteht die Stellung als faktischer Geschäftsführer?
Ein faktischer Geschäftsführer haftet in gleicher Weise wie ein gesetzlich bestellter Geschäftsführer. Im Einzelfall kann die Abgrenzung schwierig sein.




