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Lohnsteuerrichtlinien: Neuerungen bei den Reisekosten

Durch Änderungen im Reisekostenrecht wird einiges vereinfacht. Aber es tauchen neue Abgrenzungsfragen auf.

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Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen & Co.

Gemäß § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) können haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuermindernd beim Finanzamt geltend gemacht werden.

 

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Fristen für die Steuererklärung 2007

Am 2. Januar hat das Bundesfinanzministerium die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2007 veröffentlicht.

 

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Bilanzberichtigung: Bundesfinanzhof bestätigt seine Rechtsprechung

Das Einkommensteuergesetz (EStG) gibt gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 einem Unternehmen einen Anspruch auf Bilanzberichtigung, wenn es eine inhaltlich fehlerhafte Bilanz beim Finanzamt eingereicht hat.

 

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Buchhaltung: Welche Unterlagen können in den Schredder?

Gemäß § 147 Absatz 3 der Abgabenordnung (AO) sind Unternehmer und Selbständige dazu verpflichtet, für die Steuer relevante Unterlagen entweder für 6 oder 10 Jahre aufzubewahren.

 

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Ltd. oder GmbH?

Ob sich für deutsche Unternehmen die englische Ltd. empfiehlt, hängt von haftungsrechtlichen und steuerlichen Überlegungen ab. Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs ist eine Ltd. mit Sitz in Deutschland jedenfalls auch hierzulande als Kapitalgesellschaft mit eigener Rechts- und Parteifähigkeit anzuerkennen. Wie eine deutsche GmbH haftet eine Ltd. nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Damit lässt sich die Haftungsbeschränkung der Kommanditistin einer KG auch mit Hilfe einer Ltd. als Komplementärin einer KG erreichen. Die Haftung der Kommanditisten einer Ltd. & Co. KG ist dann wie bei jeder KG grundsätzlich auf die Höhe der im Handelsregister eingetragenen Kommanditeinlagen begrenzt.

 

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Der Firmenwagen: Freude am Fahren und der Fiskus freut sich mit

Wer einen Geschäftswagen für Privatfahrten nutzt, wird vom Finanzamt zur Kasse gebeten. Schließlich handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil. Da es im Bereich Firmenwagennutzung einige neuen Steuerregelungen gibt, sollte man genau wissen, wie man den Dienstwagen am besten versteuert. Firmenwagennutzer können bisher grundsätzlich zwischen zwei Alternativen wählen: die 1-Prozent-Regel oder die kilometergenaue Berechnung der privaten Nutzung.

 

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