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Kleingewerbetreibender haftet nicht für Steuerschulden des Vorgängers

Wenn ein Unternehmer den Betrieb eines Kleingewerbetreibenden übernimmt, welcher nicht im Handelsregister eingetragen ist, so haftet dieser nicht für die Steuerschulden seines Vorgängers. Demnach darf das Finanzamt nach einem Urteil des Finanzgerichtes (FG) Münster den Nachfolger auch nicht für die Steuerschulden des Kleingewerbetreibenden nach § 25 des Handelsgesetzbuches (HGB) in Haftung nehmen.[mehr]

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Erhebliche Steuerschulden können zu Betriebsschließung führen

Erhebliche Steuerschulden eines Geschäftsbetriebs können dazu führen, dass dieser behördlich geschlossen wird. Denn Gewerbetreibende müssen auf das Vermögen Dritter Rücksicht nehmen. Eine entsprechende Klage eines Maklers gegen die behördliche Schließung seines Betriebes wies das Verwaltungsgericht in Koblenz ab. In dem verhandelten Fall handelte es sich bei dem Kläger um einen Makler, der eine Maklererlaubnis für Darlehensverträge und den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft besaß. [mehr]

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Restaurantschecks stellen keinen Sachbezug dar

Wenn ein Unternehmen seinem Arbeitnehmer Essenszuschüsse durch Restaurantschecks zur Verfügung stellt, so ist dies in der Regel kein Sachbezug nach § 8 Abs. 2 EStG. Vielmehr handelt es sich bei diesen Essenszuschüssen um steuerbare Einnahmen der Arbeitnehmer aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Zu diesem Urteil kam der 15. Senat des Finanzgerichtes Düsseldorf. Demnach kann ein solcher Warengutschein nur dann als Sachbezug vom Unternehmen nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG angesehen werden, wenn er ausdrücklich auf eine nach Art und Menge genaue bestimmte Sache lautet. Dies trifft also lediglich zu, wenn der Arbeitnehmer nur diese vom Unternehmen genau definierte Ware beziehen kann.[mehr]

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Lohnsteuerkarte 2010 auch im Jahr 2011 gültig

Die Lohnsteuerkarte des vergangenen Jahres ist auch in 2011 weiter zu verwenden. Denn in diesem Jahr werden keine neuen Lohnsteuerkarten verschickt. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, ist der Grund hierfür die Umstellung des Lohnsteuerabzugsverfahrens auf ein elektronisches System. Ab dem Jahr 2012 werden die Daten, die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigt werden, in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Arbeitgeber können diese dann in elektronischer Form abrufen. Ursprünglich war dieses Verfahren schon für das Jahr 2011 geplant, aus technischen Gründen musste dies aber verschoben werden.[mehr]

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Ihre Homepage dürfen Sie abschreiben, Ihren Domain-Namen jedoch nicht

Nach einem BFH-Urteil vom 19.10.2006 (Az. III R 6/05) ist die Domain-Adresse ein immaterielles Wirtschaftsgut, das keinem erkennbaren Wertverzehr unterliegt. [mehr]

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Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen & Co.

Gemäß § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) können haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuermindernd beim Finanzamt geltend gemacht werden. [mehr]

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Buchhaltung: Welche Unterlagen können in den Schredder?

Gemäß § 147 Absatz 3 der Abgabenordnung (AO) sind Unternehmer und Selbständige dazu verpflichtet, für die Steuer relevante Unterlagen entweder für 6 oder 10 Jahre aufzubewahren. [mehr]

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Ltd. oder GmbH?

Ob sich für deutsche Unternehmen die englische Ltd. empfiehlt, hängt von haftungsrechtlichen und steuerlichen Überlegungen ab. Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs ist eine Ltd. mit Sitz in Deutschland jedenfalls auch hierzulande als Kapitalgesellschaft mit eigener Rechts- und Parteifähigkeit anzuerkennen. Wie eine deutsche GmbH haftet eine Ltd. nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Damit lässt sich die Haftungsbeschränkung der Kommanditistin einer KG auch mit Hilfe einer Ltd. als Komplementärin einer KG erreichen. Die Haftung der Kommanditisten einer Ltd. & Co. KG ist dann wie bei jeder KG grundsätzlich auf die Höhe der im Handelsregister eingetragenen Kommanditeinlagen begrenzt. [mehr]

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Der Firmenwagen: Freude am Fahren und der Fiskus freut sich mit

Wer einen Geschäftswagen für Privatfahrten nutzt, wird vom Finanzamt zur Kasse gebeten. Schließlich handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil. Da es im Bereich Firmenwagennutzung einige neuen Steuerregelungen gibt, sollte man genau wissen, wie man den Dienstwagen am besten versteuert. Firmenwagennutzer können bisher grundsätzlich zwischen zwei Alternativen wählen: die 1-Prozent-Regel oder die kilometergenaue Berechnung der privaten Nutzung. [mehr]

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