Recht bekommen | Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht im Betrieb am Beispiel eines Autohauses

Häufig beschäftigen sich Firmeninhaber erst mit dem Thema „unlauterer Wettbewerb" wenn ein Mitbewerber durch einen Rechtsanwalt eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes ausgesprochen hat. Dieser Artikel soll am Beispiel eines Autohauses auf einige Vorschriften hinweisen und vor häufig abgemahnten Verstößen warnen.

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Bezeichnung der Konkurrenz als „schwarze Schafe”

Wer seine Konkurrenten im Internet als „schwarze Schafe“ bezeichnet, kann einen Wettbewerbsverstoß gemäß § 4 Nr. 7 UWG begehen. Nach einem aktuellen Urteil des OLG Hamm kommt ein Wettbewerbsverstoß sogar in Betracht, wenn die Äußerung ohne eine konkrete Namensnennung des Mitbewerbers erfolgt. Im Sachverhalt hatte ein Anbieter von Matratzen auf eBay bei den Testberichten einen Beitrag veröffentlicht, in dem er zur „Vorsicht bei Matratzen-Schnäppchen zum halben Preis“ aufrief und auf „schwarze Schafe“ im Bereich des Matratzenhandels und deren Arbeitsweise hinwies. Darüber hinaus waren die Schlagworte „Matratze, B, G, C2, C3“ angegeben.

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„Kalle, gib mal Melitta!“

Seit „Kalle“ in einem Werbefilm der taz die Bildzeitung mit höchstrichterlicher Genehmigung vom BGH veräppeln durfte, ist eigentlich klar: Spaß in der Werbung ist erlaubt, auch und gerade wenn sie vergleichend ist.

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Aktuelles rund um eBay

Der Einkauf per eBay erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Allerdings sind viele rechtliche Grenzen bislang noch nicht eindeutig geklärt und die Rechtsprechung ist sowohl für Privatleute als auch gewerbliche Händler ziemlich unübersichtlich. Umso wichtiger ist es für beide Seiten, auf dem aktuellen rechtlichen Stand zu sein. Wir stellen die zehn der wichtigsten Gerichtsurteile vor, die in letzter Zeit zum Thema eBay gefällt wurden und sowohl für Privatleute als auch Unternehmer interessant sind.

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Zulässigkeit und Grenzen von vergleichender Werbung

Ziel jeder Werbung ist es, den potentiellen Kunden von den Vorzügen des eigenen Produktes so zu überzeugen, dass er es kauft. Angesichts der enormen Produktvielfalt und großen Konkurrenz kommt es dabei zunehmend darauf an, dass das eigene Produkt auch im unmittelbaren Vergleich mit gleichen oder ähnlichen Produkten anderer Hersteller besser dasteht. Nach dem Motto "Meins ist besser als deins" darf inzwischen auch in Deutschland vergleichende Werbung stattfinden.

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Neues Urheberrecht: Auch Verbraucher sind betroffen

Der Siegeszug des Internets und die Fortschritte der Unterhaltungselektronik haben die Verbreitung und das Nutzen von Texten, Musik, Videos u.a. Inhalten fast grenzenlos möglich gemacht. Das führt jedoch zu zahllosen Verletzungen der Urheberrechte.

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Website, Homepage, Blogs & Co. - Stolperfallen beim Internetauftritt

Immer mehr Unternehmen und Privatpersonen wagen den Schritt ins Netz mit einer eigenen Website, auch Homepage genannt. Dabei reicht die Bandbreite von der Darstellung von Informationen jeglicher Art bis zu Webshops, mit denen ein neuer Vertriebskanal erschlossen werden soll. Häufig werden jedoch die rechtlichen Aspekte eines Internetauftritts nur ungenügend berücksichtigt. Unversehens stolpert man in Haftungsfallen und riskiert kostspielige Abmahnungen und Schadensersatzforderungen von Konkurrenten oder spezialisierten Anwälten, für die sich hier ein lukrativer Markt aufgetan hat.

 

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Abmahnung: Nicht jede hält vor Gericht stand

Viele Mittelständler, Handwerksbetriebe und Kleinunternehmer werden nicht nur mit einem oft undurchsichtigen Dschungel an Gesetzen und Verordnungen konfrontiert. Immer öfter flattern wegen vermeintlicher Rechtsverstöße Abmahnungen ins Haus. In Medienberichten ist die Rede von regelrechten Abmahnwellen und Abmahnkanzleien, die sich auf diese zweifelhafte Art und Weise ihr Budget aufbessern wollen. In der Tat: zahlreiche Abmahnungen halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Das gilt sowohl für die Formalien als auch für die tatsächlichen rechtlichen Voraussetzungen.

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Pflichtangaben auch bei elektronischer Geschäftspost

Vorsicht – Abmahnfalle für alle Kaufleute, Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Seit dem 1. Januar 2007 wurde mit einer Gesetzesänderung die bisher nur für die Geschäftspost in Papierform geltenden Pflichtangaben auch auf die Geschäftskorrespondenz per E-Mail ausgedehnt. Mit der Änderung wurde die bisherige Rechtsprechung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Damit sind nun auch bei der elektronischen Geschäftspost wichtige gesetzliche Pflichtangaben zu beachten und einzutragen.

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